European Professional Card

DER EPC Was muss ich dazu wissen?

Die Bergwanderführerin/Der Bergwanderführer darf keine Bergwanderungen durchführen, bei denen Schier verwendet werden.

Die Bergwanderführerin/Der Bergwanderführer darf im Zuge geführter Winter- und Schneeschuhwanderungen Grundkenntnisse im Umgang mit Lawinenverschüttetensuchgeräten, Schaufel und Sonde vermitteln. Das Anbieten und Durchführen eigenständiger Kurse in Schnee- und Lawinenkunde sowie Trainings für die Lawinenverschüttetensuche ist Berg- und Schiführerinnen/Berg- und Schiführern vorbehalten.

Bei Schneelage hat die Bergwanderführerin/der Bergwanderführer den aktuellen Lawinenlagebericht zur Planung der Bergwanderung einzuholen, sofern ein solcher ausgegeben wird. Die Bergwanderführerin/Der Bergwanderführer darf Winter- und Schneeschuhwanderungen in folgenden lawinensicheren und nicht unmittelbar absturzgefährdeten Bereichen durchführen:

  • auf markierten und von der Wegehalterin/vom Wegehalter im Sinne des § 1319a ABGB geöffneten Winterwanderwegen;
  • im mäßig steilen freien Gelände und außerhalb von möglichen Lawinenauslaufbereichen.

 

Bergführerverband Kärtnen
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres finden Sie in den Datenschutzbestimmungen
Optionen
Analytics
Zustimmen